Diskussion zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Bitte auf die Links klicken)
Behindertengleichstellungsgesetz
Teilhabe
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Das Teilhabergesetz
http://www.teilhabegesetz.org/
Lebenshilfe vs. Nahles: „Dieses Gesetz kränkt“
In Potsdam hatte Mitte Juli der Landesbehindertenrat zu einer Demonstration gegen das Bundesteilhabegesetz vor dem Landtag aufgerufen.
(Quelle: dpa)
Große Koalition, große Vorhaben. Das Teilhabegesetz für Behinderte sollte so eins sein. Mehr Selbstbestimmung wurde versprochen. Doch die Kritik wächst, auch aus der SPD. Die Lebenshilfe befürchtet Verschlechterungen für geistig Behinderte. „So kann das nicht bleiben“, sagt Ulla Schmidt.
Es waren Hoffnungen wie diese: Eltern sparen oder vererben ihre Lebensversicherung ihrem geistig behinderten Kind, damit es nach ihrem Tod einigermaßen finanziell über die Runden kommt. Doch kommt das neue Behindertenteilhabegesetz so, wie es jetzt geplant ist, wird daraus nichts. Die Erben dürften maximal 2.600 Euro behalten, der Rest geht an den Staat. Und es geht auch um Hoffnungen wie diese: Das geistig behinderte Kind im Erwachsenalter lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft – ein Hauch von selbstbestimmten Leben. Doch dieses Wohnmodell könnte sich bald finanziell nicht mehr tragen, der Bewohner müsste in ein Heim. „Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist, schwerst diskriminierend“, sagt Ulla Schmidt.
Hoffen auf Widerstand der Abgeordneten
Schmidt ist Vizepräsidentin des Bundestags, SPD-Politikerin und auch Vorsitzende der Behindertenrechtsorganisation Lebenshilfe
Quelle: ZDF
Sie war Bundesgesundheitsministerin und auch einmal Lehrerin an einer Sonderschule für Lernbehinderte. „Dieses Gesetz kränkt“, sagt sie, und widerspreche der guten Idee, die eigentlich dahinter stecke. Nämlich dass Behinderte mehr Freiheiten, mehr Selbstbestimmung bekommen sollen. Indem die Finanzierung der staatlichen Hilfe neu geregelt wird, soll Menschen mit Behinderung eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. An vielen Stellen, sagt Schmidt, sei das auch gelungen. An entscheidenden aber eben auch nicht.Das Gesetz stammt aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, ebenfalls SPD. Mit der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung will die Lebenshilfe nun erreichen, dass dieses Gesetz noch einmal geändert wird. Mehr als 38.000 Personen unterstützen bereits eine Online-Petition unterschrieben. Es gibt eine eigene Internetseite, Plakate, Postkarten und Vorschläge, wie Landtags- und Bundestagsabgeordnete dazu bewegt werden sollen, Änderungen zu erreichen. „Wir hoffen auf deutliche Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren“, sagt Schmidt.
Problem: Sparbetrag, Wohngemeinschaften
Hauptkritikpunkt eins: Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten oft in Werkstätten. Sie haben also kein Arbeitsverhältnis in klassischem Sinn und sind auf Grundsicherung angewiesen. Damit gelten für sie all die geplanten Neuerungen des Gesetzes nicht, wie etwa, dass der Freibetrag für Barvermögen bis 2020 auf 50.000 Euro erhöht wird. Sie dürfen nach wie vor nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Eine Diskriminierung gegenüber Körperbehinderten, sagt die Lebenshilfe. Dem Anwalt zum Beispiel, der im Rollstuhl sitzt. „Es unterstellt, die einen arbeiten hart, die anderen nicht“, sagt Schmidt. Viele Behinderte und ihre Angehörigen würden das nicht verstehen. „Und sie verstehen es mit Recht nicht.“ Werkstätten leisteten heute einen wichtigen Beitrag in der Industrie, rund 300.000 Menschen seien dort beschäftigt.
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